In jeder Planungs- und Bauphase begleiten wir Sie mit profunder Branchenkenntnis, außergewöhnlichem Engagement und langjähriger Prozesserfahrung.
Zu unseren Mandanten zählen Projektentwickler, Architekten, Ingenieure, private und öffentliche Bauherren und Bauunternehmen. Wir haben Baubeteiligte in gerichtlichen oder außergerichtlichen Angelegenheiten bei einer Vielzahl von Bauvorhaben beraten und vertreten.
Wir gestalten Bauverträge, Grundstückskaufverträge, Gesellschaftsverträge, Sicherheiten,
um für unsere Mandanten Vertrags- und Kostensicherheit zu erreichen.
Wir begleiten unsere Mandanten in Vertragsverhandlungen und Nachtragsverhandlungen,
um ihre Interessen von Anfang an durchzusetzen und Streit zu vermeiden.
Wir überwachen die Durchsetzung des Vertrags, unterstützen bei der Dokumentation und beraten baubegleitend,
um zeitnah Konflikte beizulegen – aber auch, um im Fall eines unvermeidbaren späteren Rechtsstreits optimal vorbereitet zu sein.
Wir kooperieren mit anerkannten Sachverständigen,
um unseren Mandanten wertvolles Experten-Know-how zu vermitteln und „gerichtsfeste“ Aussagen zu erhalten.
Windkraftanlagen Langes Schiff
ICE Neubaustrecke Köln-Rhein/Main, Siegquerung
Bürgerbräu-Areal Würzburg
Kunsthalle Schweinfurt
Gebäude C 2 und C 3, Potsdamer Platz – Gebäude B 4 und B 6 Fassadenarbeiten, Potsdamer Platz
Galeria Kaufhof Alexanderplatz, Berlin, Fenster- und Fassadenbau
Nordtangente Kitzingen
Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Architekten- und Ingenieurrecht ist die Gestaltung von Verträgen, die Durchsetzung von Honorar- und Mängelansprüchen oder deren Abwehr.
Wir gestalten Architektenverträge, Generalplanerverträge, Ingenieurverträge, Projektsteuerungsverträge,
um Architekten, Ingenieuren, Sonderfachleuten und Bauherren von Anfang an Leistungs- und Honorarsicherheit zu gewährleisten.
Wir begleiten Architekten und Bauherren rechtsberatend während der Planungs- und Bauphase, insbesondere bei Fragen zum Leistungssoll, zur Haftung, zur Kündigung, zur Abnahme und zur Durchsetzung von Abschlags- und Schlusszahlungen,
um die Interessen unserer Mandanten durchzusetzen und Prozesse zu vermeiden.
Wir beraten bei der Berechnung, Durchsetzung, aber auch bei der Abwehr von Architekten- und Honorarforderungen,
um von Anfang an „gerichtsfeste“ Rechnungstellungen zu sichern und den Aufwand wiederholter Rechnungstellungen
und -prüfungen zu vermeiden.
Wir arbeiten ständig mit anerkannten Honorarsachverständigen zusammen,
um unseren Mandanten deren spezielles Know-how zur Verfügung zu stellen und Schnittstellenprobleme von Anfang an zu vermeiden.
Wir vertreten Architekten, Ingenieure, Sonderfachleute, aber auch Bauherren und insbesondere Kommunen in Honorar- und Haftungsprozessen,
weil Prozesse nicht immer vermeidbar sind und für komplexe Verfahren der spezialisierte erfahrene Baurechtler gefragt ist.