A.  Gesellschaftsrecht

Die klassische gesellschaftsrechtliche Beratung ist eine Kernkompetenz unserer Kanzlei. Seit über 20 Jahren beraten wir an der Schnittstelle zwischen Recht und Steuern. Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Fragen sind eng verzahnt. Ziel unserer Beratung sind maßgeschneiderte und ganzheitliche Gestaltungen. Die erarbeiteten Lösungen setzen wir gemeinsam mit unseren Mandanten in die Praxis um. Unsere Mandanten beraten wir umfassend in allen handels-, gesellschafts-, wirtschafts- und steuerrechtlichen Fragestellungen ihrer Geschäftstätigkeit. Wir erarbeiten Konzepte, entwerfen und prüfen Vertragsentwürfe, führen Verhandlungen mit Vertragspartnern und setzen berechtigte Ansprüche konsequent durch, gegebenenfalls auch vor Gericht.

 Wir leisten ganzheitliche Lösungen aus einer Hand in folgenden Bereichen:

 

  • Gesellschaftsrecht

    Die Beratung im Gesellschaftsrecht nimmt bei Weinhardt & Partner einen hohen Stellenwert ein. Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung. Zu unseren Mandanten zählen große Aktiengesellschaften ebenso wie mittelständisch geprägte Unternehmen und familiengeführte Personengesellschaften. Unser Beratungsspektrum reicht von aktien- und konzernrechtlichen Fragen bis hin zum Generationswechsel in Familiengesellschaften. Wir beraten bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen, bei Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten, beim Wechsel der Geschäftsleitung und bei Fragen der Organhaftung.

 

  • Unternehmenskäufe und -verkäufe

    Die Beratung von Unternehmenskäufen und -verkäufen, im Hinblick auf nicht-börsennotierte Zielgesellschaften, ist ein Eckpfeiler unserer Kanzlei. Unsere Beratung beginnt bei den strategischen Vorüberlegungen und Planungen, auch mit Blick für kartellrechtliche und steuerliche Aspekte sowie ersten Gesprächen mit potenziellen Interessenten, und führt über die Ausgestaltung des Kaufs oder Verkaufs, die Erstellung der erforderlichen Dokumentation und der Verhandlung, bis hin zum erfolgreichen Vollzug des Kaufs oder Verkaufs.

 

  • Joint Ventures

    Weinhardt & Partner ist umfassend bei der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen tätig. Wir entwickeln gemeinsam mit den Mandanten und anderen Beratern maßgeschneiderte Konzepte, die nicht nur die rein juristische Seite, sondern insbesondere auch die jeweiligen spezifischen Anforderungen unserer Mandanten umsetzen.

 

  • Nachfolge, Vermögen

    Die Unternehmens-Erbschaftsteuerreform 2016 hat die Steuerbefreiung für die Übertragung von Familienunternehmen und sonstigem Vermögen auf die nächste Generation zwar nicht abgeschafft, aber wesentlich kompliziert. Die steuerliche Optimierung ist eine komplexe und individuelle Beratungsaufgabe. Die frühzeitige Einschaltung von Rechts- und Steuerberatung hilft dabei, optimale Lösungen zu entwickeln und diese rechtssicher zu gestalten. Als erfahrene Berater von Unternehmen und Familienunternehmen bieten wir integrierte Beratung in allen relevanten Fragestellungen, die sich im Rahmen von Vermögensstrukturierung und bei Nachfolgefragen ergeben. Unsere Kanzlei entwickelt innovative und maßgeschneiderte Lösungen, bei denen wir die zahlreichen steuerlichen, gesellschafts- und erbrechtlichen Vorgaben optimal berücksichtigen. Weinhardt & Partner berät vor allem Unternehmer und ihre Familien bei der Erarbeitung und Strukturierung von Nachfolgekonzepten. Wir beraten zum Übergang von Unternehmen und Vermögen auf die nächste Generation. Wir entwickeln eine wirtschaftlich passende und dabei rechtlich und steuerlich effiziente Lösung für die Unternehmens- und Unternehmernachfolge sowie bei der Übertragung von Privatvermögen.

 

B.  Steuerrecht

Weinhardt & Partner berät im gesamten Spektrum des nationalen Steuerrechts. Unsere Steuerrechtspraxis wird insbesondere als Ratgeber bei anspruchsvollen Einzelfragen und für innovative Lösungen bei komplexen Transaktionen geschätzt. In enger Zusammenarbeit mit Kollegen anderer Fachbereiche (Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung) bieten wir maßgeschneiderte Lösungen in den wichtigsten Bereichen des nationalen Steuerrechts.

 

  • Unternehmens- und Konzernumstrukturierungen

    Großen Raum nimmt die Beratung bei der Planung und Durchführung von Unternehmens- und Konzernumstrukturierungen ein, z. B. durch Ausgliederungen, Auf- und Abspaltungen und Verschmelzungen. Steuerfragen haben zumeist überragende Bedeutung, weil die Änderung der Struktur keine Steuern auslösen und die Zielstruktur steuerlich effizient sein soll.

 

  • Nachfolgeplanung und steuerliche Gestaltung von Vermögensverhältnissen

    Unsere Steuerrechtspraxis verfügt über eine große Expertise in der Nachfolgeplanung. Wir beraten zum Übergang von Unternehmen und Vermögen auf die nächste Generation. In einem strukturierten Prozess entwickeln wir die wirtschaftlich, rechtlich und steuerlich effizienteste Lösung für die Unternehmens- und Unternehmernachfolge sowie bei der Übertragung von Privatvermögen.

     

  • Begleitung von Betriebsprüfungen

    Die Schnittstelle von Recht und Steuern wird gerade im Rahmen von Betriebsprüfungen deutlich. Steuerrechtliche Fragestellungen werden zunehmend komplexer, der Beratungsbedarf steigt. Weinhardt & Partner unterstützt Mandanten - und deren Steuerberater/Wirt-schaftsprüfer - in Einzelfragen von Betriebsprüfungen. Umfassende Sachverhaltskenntnisse werden mit rechtlicher Expertise kombiniert - in einem kollegialen Miteinander werden Mandanteninteressen optimal vertreten. Dies auch und gerade dann, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet oder ein Haftungsbescheid erlassen wird.