BMI-Erlass zu vergaberechtlichen Fragen vom 27.03.2020

Am 27.03.2020 hat das BMI nun auch Hinweise zu vergaberechtlichen Fragen herausgegeben, die sich im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie stellen (Az. BW I 7 - 70406/21#1).

Der BMI-Erlass vom 27.03.2020 sieht u. a. vor, dass Planungen und Ausschreibungen für Baumaßnahmen des Bundes trotz der Corona-Krise fortgesetzt werden. Es können im Zusam-menhang mit der Coronakrise allerdings eine Reihe von Ausnahmeregeln eingreifen.

Für neu abzuschließende Verträge ist in Ausschreibungsunterlagen das „Hinweisblatt zum Umgang mit Bauablaufstörungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ beizufügen. Damit wird klargestellt, dass die Folgen der COVID-19-Pandemie unvorhersehbar sind, der Tatbe-stand der höheren Gewalt also auch bei neuen Bauverträgen vorliegen kann. Unternehmen, die von Dritten ausgestellte aktuelle Bescheinigungen (z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigung) nicht rechtzeitig vorlegen können, weil sich die Ausstellung dieser Bescheinigungen wegen der Corona-Krise verzögert, haben anstelle der Drittbescheinigung eine Eigenerklärung vorzulegen. Vertrags-strafen sind wegen der Corona-Unsicherheiten nur im Ausnahmefall vorzusehen.

(Quelle: BMI)