Rundschreiben des BMWI zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 vom 19.03.2020

Das Rundschreiben gibt Hinweise zum Rückgriff auf Verhandlungsverfahren und freihändige Vergaben. Es stellt fest, dass in der Corona-Krise die Voraussetzungen für den Einkauf von Leistungen über Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gegeben sind, wenn die Leis-tungen der Eindämmung und kurzfristigen Bewältigung der Corona-Epidemie und/oder der Auf-rechterhaltung des Dienstbetriebs der öffentlichen Verwaltung dienen. Das Rundschreiben gibt Hinweise auf die Regelungen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Vergabeverfahren, die in Gefahren- und Dringlichkeitslagen zur Anwendung kommen.

(Quelle: BMWI)