Architekten- und Ingenieurrecht

Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Architekten- und Ingenieurrecht ist die Gestaltung von Verträgen, die Durchsetzung von Honorar- und Mängelansprüchen oder deren Abwehr.

 

  • Wir gestalten Architektenverträge, Generalplanerverträge, Ingenieurverträge, Projektsteuerungsverträge,

    um Architekten, Ingenieuren, Sonderfachleuten und Bauherren von Anfang an Leistungs- und Honorarsicherheit zu gewährleisten.

 

  • Wir begleiten Architekten und Bauherren rechtsberatend während der Planungs- und Bauphase,

    insbesondere bei Fragen zum Leistungssoll, zur Haftung, zur Kündigung, zur Abnahme und zur Durchsetzung von Abschlags- und Schlusszahlungen,

    um die Interessen unserer Mandanten durchzusetzen und Prozesse zu vermeiden.

 

  • Wir beraten bei der Berechnung, Durchsetzung, aber auch bei der Abwehr von Architekten- und Honorarforderungen,

    um von Anfang an „gerichtsfeste“ Rechnungstellungen zu sichern und den Aufwand wiederholter Rechnungstellungen und -prüfungen zu vermeiden.

 

  • Wir arbeiten ständig mit anerkannten Honorarsachverständigen zusammen,

    um unseren Mandanten deren spezielles Know-how zur Verfügung zu stellen und Schnittstellenprobleme von Anfang an zu vermeiden.

 

  • Wir vertreten Architekten, Ingenieure, Sonderfachleute, aber auch Bauherren und insbesondere Kommunen in Honorar- und Haftungsprozessen,

    weil Prozesse nicht immer vermeidbar sind und für komplexe Verfahren der spezialisierte erfahrene Baurechtler gefragt ist.