Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Architekten- und Ingenieurrecht ist die Gestaltung von Verträgen, die Durchsetzung von Honorar- und Mängelansprüchen oder deren Abwehr.
Wir gestalten Architektenverträge, Generalplanerverträge, Ingenieurverträge, Projektsteuerungsverträge,
um Architekten, Ingenieuren, Sonderfachleuten und Bauherren von Anfang an Leistungs- und Honorarsicherheit zu gewährleisten.
Wir begleiten Architekten und Bauherren rechtsberatend während der Planungs- und Bauphase,
insbesondere bei Fragen zum Leistungssoll, zur Haftung, zur Kündigung, zur Abnahme und zur Durchsetzung von Abschlags- und Schlusszahlungen,
um die Interessen unserer Mandanten durchzusetzen und Prozesse zu vermeiden.
Wir beraten bei der Berechnung, Durchsetzung, aber auch bei der Abwehr von Architekten- und Honorarforderungen,
um von Anfang an „gerichtsfeste“ Rechnungstellungen zu sichern und den Aufwand wiederholter Rechnungstellungen und -prüfungen zu vermeiden.
Wir arbeiten ständig mit anerkannten Honorarsachverständigen zusammen,
um unseren Mandanten deren spezielles Know-how zur Verfügung zu stellen und Schnittstellenprobleme von Anfang an zu vermeiden.
Wir vertreten Architekten, Ingenieure, Sonderfachleute, aber auch Bauherren und insbesondere Kommunen in Honorar- und Haftungsprozessen,
weil Prozesse nicht immer vermeidbar sind und für komplexe Verfahren der spezialisierte erfahrene Baurechtler gefragt ist.